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   OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 7 U 77/10   

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https://dejure.org/2011,38189
OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 7 U 77/10 (https://dejure.org/2011,38189)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.2011 - 7 U 77/10 (https://dejure.org/2011,38189)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 7 U 77/10 (https://dejure.org/2011,38189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 VVG 2008, § 21 VVG 2008
    Krankenversicherung: Verpflichtung zur Angabe eines Taubheitsgefühls in den Händen im Rahmen der Gesundheitsangaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung: Verpflichtung zur Angabe eines Taubheitsgefühls in den Händen im Rahmen der Gesundheitsangaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 7 U 77/10
    Die Einschätzung der Gefahrerheblichkeit der erfragten Umstände ist Sache des Versicherers (BGH VersR 1994, 711; VersR 2000, 1486).
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 7 U 77/10
    Die Einschätzung der Gefahrerheblichkeit der erfragten Umstände ist Sache des Versicherers (BGH VersR 1994, 711; VersR 2000, 1486).
  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 144/06

    Zulässigkeit der erstmaligen Erhebung der Verjährungseinrede in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 7 U 77/10
    Hierzu zählt jede Verletzung der Prozessförderungspflicht (§ 282 ZPO), derzufolge die Parteien grundsätzlich gehalten sind, Vorbringen, das zur Abkürzung des Verfahrens geeignet ist, alsbald vorzutragen oder zumindest anzukündigen (BGH NJW 2008, 1312, 1313).
  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz; Auslegung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 7 U 77/10
    Die Meinung des Gerichts in der mündlichen Verhandlung und im Urteil ist deshalb nicht mitursächlich dafür geworden, dass sich Parteivorbringen in die Berufungsinstanz verlagert hat (vgl. BGH Urt. v. 27.1. 2010 - XII ZR 148/07, NJW-RR 2010, 1508).
  • LG Wiesbaden, 25.02.2010 - 3 O 186/09

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag wegen Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2011 - 7 U 77/10
    das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 25. Februar 2010, Az.: 3 O 186/09, abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • BGH, 27.04.2016 - IV ZR 372/15

    Private Krankenversicherung: Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei grob

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass der Versicherer in diesen Fällen nur bei vorsätzlicher Anzeigepflichtverletzung zum Rücktritt berechtigt ist, weil die Versicherung im Basistarif zu den "anderen Bedingungen" im Sinne von § 19 Abs. 4 VVG zähle (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19. Januar 2011 - 7 U 77/10, juris Rn. 38-40; LG Kiel, Urteil vom 23. November 2012 - 5 O 46/12, juris Rn. 40; FA-Komm/Pilz/Gramse, § 19 Rn. 134; Laux in jurisPR-VersR 11/2014 Anm. 6).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 3 U 122/14

    Rücktrittsrecht des Versicherers bei Verletzung der Anzeigepflicht trotz

    Die Rechtsprechung, wonach bei einer unrichtigen Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antragsformular gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 VVG das Rücktrittsrechts des privaten Krankenversicherers ausgeschlossen sei, sofern die Grenze zum Vorsatz nicht überschritten sei, vielmehr (nur) grobe Fahrlässigkeit festzustellen sei (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 19.01.2011, 7 U 77/10, zit. nach juris, Rn. 39, nicht rechtskräftig; LG Kiel, Urt. v. 23.11.2012, 5 O 46/12, zit. nach juris, Rn. 40), wird vom erkennenden Senat nicht geteilt.

    Daraus, dass die beklagte Versicherung einen Antrag des Klägers auf Versicherung zum Basistarif nicht unter Berufung auf die streitgegenständliche Rücktrittserklärung ablehnen dürfte, kann aber nicht der Schluss gezogen werden, die Beklagte könne im Streit um die Wirksamkeit der Kündigung des vorliegenden privaten Krankenversicherungsvertrags, der nicht im Basistarif geführt worden ist, nicht damit gehört werden, dass sie den Vertrag bei zutreffender Beantwortung ihrer Gesundheitsfragen mit dem Kläger nicht abgeschlossen hätte (so: OLG Frankfurt, Urt. v. 19.01.2011, 7 U 77/10, zit. nach juris, Rn. 39, nicht rechtskräftig; LG Kiel, Urt. v. 23.11.2012, 5 O 46/12, zit. nach juris, Rn. 40).

  • LG Dortmund, 17.07.2014 - 2 O 31/14

    Rücktrittsrecht wegen Anzeigepflichtverletzung auch bei Krankenversicherung im

    Die auf den Urteilen des Landgerichts Kiel (Urteil vom 23.11.2012, Aktenzeichen: 5 O 46/12, Juris Tz. 40) und das OLG Frankfurts (Urteil vom 19.1.2011, Aktenzeichen: 7 U 77/10, Juris Tz. 39) basierende Rechtsauffassung des Klägers, dass seit Einführung der Verpflichtung des Versicherers, Versicherungen im Basistarif gem. § 193 Abs. 5 VVG anzubieten, ein vertragshindernder Umstand nicht mehr angenommen werden könne, tritt die Kammer entgegen.
  • OLG Stuttgart, 28.07.2022 - 7 U 370/21

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei unterlassener

    Infolgedessen sind offene Fragen, jedenfalls dann, wenn sie wie hier durch Angabe verschiedener Beispiele konkretisiert werden, nach h.M., welcher sich der Senat anschließt, als unbedenklich zu beurteilen (vgl. etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2011 - 7 U 77/10, juris Rn. 31; Rolfs in Bruck/Möller, VVG, 10. Aufl., § 19 Rn. 31; BeckOK/Spuhl, VVG, § 19 Rn. 63ff [Stand: 02.05.2022]; Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 31. Aufl., § 19 Rn. 38; teilweise abweichend: Knappmann in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 14 Rn. 28f jew. mwN).
  • LG Göttingen, 11.06.2014 - 9 O 16/13

    Aufklärung; Beratungsprotokoll; Feststellung; Fortbestehen; Kündigung; private

    b) Dass die vorgenannten Gefahrumstände (zweimalig muskuläre Probleme, zum Teil mit Verordnung von Medikament und Krankengymnastik; ISG-Blockade; HWS-Syndrom; Schmerzen in der LWS mit Ausstrahlung ins rechte Bein mit Verordnung von medikamentöser Therapie und erweiterter ambulanter Physiotherapie; Epicondylitis laterales (= Tennisarm) rechts; Lumbalsyndrom mit weiterer Verordnung von Krankengymnastik) für den Entschluss der Beklagten, den gewünschten Krankenversicherungsvertrag zu schließen, erheblich sind, und dass der Kläger - abgesehen von den Blutfettwerten und der behaupteten Depression - Kenntnis der in seiner Person liegenden Umständen hatte (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 19.1.2011, Az.: 7 U 77/10, zit. nach juris, dort Rn.: 35), wurde von dem Kläger nicht bestritten und liegt, auch ausweislich der Behandlungsunterlagen B 2 und 5 auf der Hand.
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